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Hausordnung im Jugendtreff Nepomuk

  • Der Jugendtreff Nepomuk ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit. Ziel ist es, für Jugendliche eine Begegnungsstätte zu schaffen und sinnvolle Angebote zur Freizeitgestaltung anzubieten.

  • Öffnungszeiten: 
    Montag:   1400 - 20:00 Uhr

    Dienstag:   Jeden 1. & 3. Dienstag im Monat "KidSTArDay" von 14 - 17 Uhr

    Mittwoch:   15:00 - 20:00 Uhr

    Donnerstag:   14:00 -22:00 Uhr

    Freitag:   14:00 - 19:00 Uhr: Jeden 1. Freitag im Monat "Friday Night" - Nachtöffnung bis 24 Uhr

    Jeden zweiten Samstag von 14:00-19:00 Uhr (derzeit noch auf Probe)

  • Das Mitbringen von eigenen Getränken auf dem Gelände des Nepomuk ist nicht erlaubt.

  • Das Mitbringen von alkoholhaltigen Getränken ist nicht erlaubt. Außerdem werden im Jugendtreff keine alkoholhaltigen Getränke ausgeschenkt. Ausnahmen sind bei größeren Veranstaltungen möglich.

  • Das Rauchen ist im Gebäude und auf dem Gelände des Jugendtreffs nicht erlaubt.

  • Personen, die auf dem Gelände des Jugendtreffs versuchen wollen, illegale Drogen zu nehmen oder zu veräußern, werden sofort aus dem Jugendtreff verwiesen. In jedem Fall wird eine Anzeige erstattet.

  • Die pädagogischen Mitarbeiter sind angewiesen, die Einhaltung des JuSchG unbedingt zu gewährleisten.

  • Alle Jugendlichen, Besucher und Mitarbeiter sollen dazu beitragen, die Räume sauber zu halten sowie sie in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.

  • Außerdem sollen Möbel und anderes Inventar sorgfältig behandelt werden.

  • Wer mutwillig oder gewaltsam Zerstörungen, Beschädigungen oder Verunreinigungen verursacht, ist zum Ersatz des angerichteten Schadens bzw. der Reinigungskosten verpflichtet. Schäden jeglicher Art sind umgehend beim pädagogischen Personal zu melden.

  • Die Bedienung der Musikanlage sowie aller anderen technischen Geräte erfolgt nur in Absprache mit dem pädagogischen Personal

  • Das Betreten der Küche, des Thekenbereichs sowie der Aufbewahrungsräume erfolgt ebenso nur in Absprache mit dem pädagogischen Personal.

  • Außerhalb des Gebäudes ist, in Rücksichtnahme auf die Nachbarn, auf eine angemessene Lautstärke zu achten.

  • Der Aufenthalt im Jugendtreff erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Starnberg haftet nicht für Diebstähle oder Beschädigungen der Garderobe, sonstiger eingebrachter Gegenstände sowie für Geld, Urkunden und Wertgegenstände.

  • Gegenseitiges Respektieren bzw. Rücksichtnahme dienen dem gewaltfreien Umgang und der Austragung von Konflikten miteinander und sind somit selbstverständlich.

  • Spielgeräte können abwechselnd genutzt werden. Zum Erhalt der Spielgeräte ist die Abgabe eines Wertgegenstandes als Pfand erforderlich.

  • Diskriminierung, Beleidigung und Unterdrückung von Schwächeren sind nicht erlaubt und es wird vehement dagegen vorgegangen.

  • Das Abstellen von Speisen und Getränken auf dem Billard- und Kickertisch sowie auf dem Airhockey ist nicht erlaubt. Genauso ist die Mitnahme von Nepomukbechern untersagt.

  • Mit dem Betreten des Grundstücks erklärt sich der Besucher einverstanden, zum Zweck der Website-Gestaltung fotografiert zu werden.

 

Die Hausordnung tritt mit der Eröffnungsparty am 16.4.2010 in Kraft, Erneuerung Dezember 2013

 

Hausordnung des "Nepomuk" – Jugendtreff Starnberg als PDF