Hausordnung im Jugendtreff Nepomuk
Der Jugendtreff Nepomuk ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit. Ziel ist es, für Jugendliche eine Begegnungsstätte zu schaffen und sinnvolle Angebote zur Freizeitgestaltung anzubieten.
Öffnungszeiten:
Montag: 1400 - 20:00 UhrDienstag: Jeden 1. & 3. Dienstag im Monat "KidSTArDay" von 14 - 17 Uhr
Mittwoch: 15:00 - 20:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 -22:00 Uhr
Freitag: 14:00 - 19:00 Uhr: Jeden 1. Freitag im Monat "Friday Night" - Nachtöffnung bis 24 Uhr
Jeden zweiten Samstag von 14:00-19:00 Uhr (derzeit noch auf Probe)
Das Mitbringen von eigenen Getränken auf dem Gelände des Nepomuk ist nicht erlaubt.
Das Mitbringen von alkoholhaltigen Getränken ist nicht erlaubt. Außerdem werden im Jugendtreff keine alkoholhaltigen Getränke ausgeschenkt. Ausnahmen sind bei größeren Veranstaltungen möglich.
Das Rauchen ist im Gebäude und auf dem Gelände des Jugendtreffs nicht erlaubt.
Personen, die auf dem Gelände des Jugendtreffs versuchen wollen, illegale Drogen zu nehmen oder zu veräußern, werden sofort aus dem Jugendtreff verwiesen. In jedem Fall wird eine Anzeige erstattet.
Die pädagogischen Mitarbeiter sind angewiesen, die Einhaltung des JuSchG unbedingt zu gewährleisten.
Alle Jugendlichen, Besucher und Mitarbeiter sollen dazu beitragen, die Räume sauber zu halten sowie sie in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
Außerdem sollen Möbel und anderes Inventar sorgfältig behandelt werden.
Wer mutwillig oder gewaltsam Zerstörungen, Beschädigungen oder Verunreinigungen verursacht, ist zum Ersatz des angerichteten Schadens bzw. der Reinigungskosten verpflichtet. Schäden jeglicher Art sind umgehend beim pädagogischen Personal zu melden.
Die Bedienung der Musikanlage sowie aller anderen technischen Geräte erfolgt nur in Absprache mit dem pädagogischen Personal
Das Betreten der Küche, des Thekenbereichs sowie der Aufbewahrungsräume erfolgt ebenso nur in Absprache mit dem pädagogischen Personal.
Außerhalb des Gebäudes ist, in Rücksichtnahme auf die Nachbarn, auf eine angemessene Lautstärke zu achten.
Der Aufenthalt im Jugendtreff erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Starnberg haftet nicht für Diebstähle oder Beschädigungen der Garderobe, sonstiger eingebrachter Gegenstände sowie für Geld, Urkunden und Wertgegenstände.
Gegenseitiges Respektieren bzw. Rücksichtnahme dienen dem gewaltfreien Umgang und der Austragung von Konflikten miteinander und sind somit selbstverständlich.
Spielgeräte können abwechselnd genutzt werden. Zum Erhalt der Spielgeräte ist die Abgabe eines Wertgegenstandes als Pfand erforderlich.
Diskriminierung, Beleidigung und Unterdrückung von Schwächeren sind nicht erlaubt und es wird vehement dagegen vorgegangen.
Das Abstellen von Speisen und Getränken auf dem Billard- und Kickertisch sowie auf dem Airhockey ist nicht erlaubt. Genauso ist die Mitnahme von Nepomukbechern untersagt.
Mit dem Betreten des Grundstücks erklärt sich der Besucher einverstanden, zum Zweck der Website-Gestaltung fotografiert zu werden.
Die Hausordnung tritt mit der Eröffnungsparty am 16.4.2010 in Kraft, Erneuerung Dezember 2013